Garantiebestimmungen
Komplette Überarbeitung am 5.3.2018 und Abgleich mit dem Werkvertrag.Präzisierungen zur Solid Versicherung am 2.4.2020.
Gesetzliche Garantie oder Händlergarantie
- Der Verkäufer bietet die kostenlosen Informations- und Abklärungsleistung, auf die der Käufer angewiesen ist, um seinen Garantieanspruch durchzusetzen.
- Der Verkäufer bietet keine weiteren eigenen und oder kostenlosen Garantieleistungen, ausser diese wurden im Kaufvertrag zugesichert oder verkauft. Zum Beispiel Serviceverträge oder Solid Garantieverlängerungen.
- Vom Verkäufer als neuwertig verkaufte Produkte verfügen über die Herstellergarantie. Es handelt sich immer um legale Ware. Wir entfernen keine Seriennummern an Verpackung und Ware und kaufen über offizielle Kanäle ein. Von uns importierte Artikel ohne Herstellergarantie verfügen über eine Händlergarantie.
- Wo ein Hersteller oder Distributor eine Herstellergarantie bietet, bedingt der Verkäufer die gesetzliche Garantie zugunsten der Herstellergarantie weg. Ausnahmen und Bedingungen dazu unter Herstellergarantie.
- Der Verkäufer hat das letzte Wort, ob ein Gerät repariert, ausgetauscht, gutgeschrieben beziehungsweise rückerstattet wird.
- Auch bei Austausch oder Gutschrift beginnt die Garantiefrist nicht von neuem sondern gilt ab dem Kaufdatum des ursprünglichen Artikels.
- Es gelten die Bedingungen unter Verpackung.
- Sollte ein Hersteller oder Lieferant zum Beispiel wegen Konkurses nicht mehr in der Lage sein, seinen Garantieverpflichtungen nachzukommen, so haftet der Verkäufer in den ersten 12 Monaten für dessen Garantieleistungen sofern dieses Produkt ein Garantiefall gewesen wäre.
- Bei einem dreimaligen erfolglosen Reparaturversuch des selben Fehlers hat der Kunde einen Anspruch auf Austausch.
Herstellergarantie
- Wir entfernen keine Seriennummern an Ware oder Verpackung.
- Es ist in der Verantwortung des Kunden, die Bedingungen des Herstellers auf dessen Webseite zu konsultieren. Diese Bedingungen sind Vertragsbestandteil.
- Die Garantie kann in der Dauer vom Hersteller verkürzt werden: Apple Produkte ein Jahr, Lampen und Leuchtmittel (auch Teil eines Projektors) zirka ein bis drei Monate, Lebensmittel, Verbrauchsmaterial, einige Zubhörartikel null Monate.
- Die Garantie kann vom Hersteller an Bedingungen genüpft sein: Keine Sturzschäden, keine Fremdeingriffe, kein Glasschaden, keine Flüssigkeitsschäden, keine unsachgemässe Nutzung, keine Bedienungsfehler.
- Der Hersteller kann vom Käufer verlangen, sich für eine Garantie zu registrieren, ein RMA auszufüllen oder den Fall über eine Hotline anzumelden.
- Für eine Herstellergarantie, die länger ist als zwei Jahre, kann der Hersteller bei Kauf oder im Schadensfall eine Registration verlangen.
- In den ersten zwei Jahren der Herstellergarantie werden die Logistikkosten geteilt. Einsendekosten zu Lasten des Käufers, Rücksendekosten zu Lasten des Verkäufers.
- In der erweiterten Herstellergarantie (nach zwei Jahren), trägt der Verkäufer keine Logistikkosten mehr.
- Die Herstellergarantie umfasst keine kostenlosen Leistungen des Verkäufers.
- Es gelten die Bedingungen unter Verpackung.
Pflichten des Käufers bei der Garantieeinforderung
- Servicestellen können ändern. Der Kunde fragt im Schadensfall die aktuelle Servicestelle per email bei uns an.
- Es gelten die Bedingungen unter Verpackung.
- Es gelten die Bedingungen unter Herstellergarantie.
- Eine schriftliche Fehlerbeschreibung muss beiligen. Der Fehler muss nachvollziehbar sein.
- Eine Kopie der Kaufquittung muss beiliegen.
- Der Kunde muss seinen Anspruch schriftlich formulieren: Reparatur auf Garantie sowie Rücksendung der Ware an seine eigene Adresse.
- Die Ware muss direkt an die vom Verkäufer mitgeteilte Servicestelle geschickt werden. Andernfalls werden die Weiterleitungskosten verrechnet.
- Im Falle einer begründeten Garantieablehnung kann ein Kostenvoranschalg verrechnet werden. Üblicherweise in der Höhe von 100 bis 200 CHF. Der Käufer ist damit einverstanden.
- Transporthindernisse können verrechnet werden. Beispielsweise Elektrotaxi, Seilbahn, Helikopter, allgemeine Unerreichbarkeit der Örtlichkeit für normale Lastwagen.
Unser Rundumsorglospaket: Die Solid Garantieverlängerungen und Servicepakete
Mit der Solid Garantieverlängerung erhalten Sie folgende Vorteile:- Die Solid Garantieversicherung verlängert die Herstellergarantie auf sechs Jahre. Es gelten die selben Garantieausschlüsse wie bei der Herstellergarantie.
- Ersatzgeräte: Wir verleihen kostenlose Ersatzgeräte soweit vorhanden. Bitte Fragen Sie an, da dieses Angebot nur für unser Kernsortiment möglich ist.
- Postversand: Produkte, die sich für den Postversand eignen, werden von Ihnen an die entsprechende Servicestelle eingesandt. Wir erstatten die Frachtkosten.
- Camion: Produkte, die zu gross oder zu schwer sind für den Postversand, werden von unserem Spediteur bei Ihnen abgeholt. Die Ware muss verpackt sein. Der Abholungsort muss regulär befahrbar sein.
- Service vor Ort: Produkte, die wir bei Ihnen fest installiert haben, werden von uns bei Ihnen demontiert, eingesandt und wieder montiert. Ab 20km Anfahrt verrechnen wir die Wegpauschale. Die Arbeitszeit ist beschränkt auf je 15 Minuten.
- Sollten wir als Händler nicht mehr in der Lage sein, Ihren Garantieanspruch abzuhandeln, dann hilft Ihnen Solid direkt weiter.
Alle unsere Solid Garantieverlängerungen finden Sie hier aufgelsitet.
Haftungseinschränkungen und nicht gedeckte Schäden :
- Bei Totalschaden erschlischt die Police. Für das neue Gerät muss eine neue Police abgeschlossen werden.
- Die Ware muss sich in der Schweiz und des Fürstentum Lichtensteins befinden und befunden haben.
- Die Ware muss über eine ein oder zweijährige Herstellergarantie verfügen. Teile oder Produkte die davon ausgenommen sind, sind auch nicht durch die Solid Garantie versichert.
- Dies betrifft Lebensmittel, Leuchtmittel, Projektorlampen, Verbrauchsmaterial und Verschleissmaterial sowie Toner, Kühlmittel, Löschmittel, Farbbänder, Filter, Filme, Datenträger, Batterien, Mäuse, Anschlusskabel, Schläuchen, Taschen, Riemen. Kurzum alles was eine beschränkte Lebenszeit hat oder erfahrungsgemäss mehrfach ausgewechselt werden muss.
- Bedienungsfehler und Fehler die durch befolgen der Bedienungsanleitung behoben werden können.
- Software Updates ohne Schaden am Fernseher, Senderlisten anpassen oder aufsetzen.
- Schäden durch Fremdeingriffe, unsachgemässe Behandlung, Bedienung, Pflege oder Wartung.
- Fehler die sich durch Reinigung beheben lassen.
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Transportschäden. Der Transport in und zur Servicestelle ist durch unsere Transportversicherung gedeckt.
- Schäden von geringem Ausmass (Schrammen, Kratzer), die den Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen.
- Schäden die schon von einer anderen Versicherung oder Garantie gedeckt sind.
- Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen und radioaktive Strahlung.
- Fehlfunktionen in Softwareprodukten, Datenverlust, Hackerangriffe und Virenschäden.
Verpackung
Der Verkäufer empfiehlt, Verpackungen aufzubewahren. Falls dies nicht generell möglich ist, erwägt der Käufer, dies für schwere, sperrige oder wertvolle Geräte zu tun. Falls der Käufer dies auch nicht wünscht, erwägt er bitte die Schachteln bis zum vollständigen Test der Installation zu behalten.- Ohne Originalverpackung können auch bei begründeten Rückabwicklungen Kosten zu Lasten des Käufers anfallen.
- 99% aller Transportschäden der Schweizer Post entstehen in Absenz der Originalverpackung. Ohne dieser kann es notwendig sein, Geräte umzuverpacken, eine passende Verpackung zu beschaffen, die Transportdienstleistung der Sertronics.ch in Anspruch zu nehmen oder persönlich an die Servicestelle zu liefern. Der Dienst «Shuttle Service» ist nicht mehr verfügbar. Diese Dienstleistungen können zu Mehrkosten zu Lasten des Kunden führen und zwar in allen möglichen Typen von Servicefällen (Neudefekt, Herstellergarantie, reguläre Reparatur, erweiterte Garantie der Solid Versicherung).
- Sollte der Kunde nicht in der Lage sein ein Produkt einzusenden, so bietet der Verkäufer diverse kostenpflichte Logistiklösungen an.
Haftpflicht seitens Verkäufers oder Leistungserbringer an Mobiliar und Immobilien des Käufers
Im Falle eines Vor Ort Services haften der Verkäufer prinzipiell gesetzlich für direkt verursachte Schäden an Mobiliar und Immoblien. Der Verkäufer verfügt über eine Geschäftshaftpflichtversicherung. Diese übernimmt Schäden mit einem Zeitwert bis zu 5'000'000 CHF. Innerhalb von dieser Garantiesumme sind die Leistungen für Nutzungsausfall sowie Aus- und Einbaukosten auf je 500'000 CHF beschränkt. Der Verkäufer erklärt sich mit diesen Limiten einverstanden und haftet selbst für Kosten, die diese Summen überschreiten. Der Verkäufer übernimmt keine internen und externen Kosten, weder bei Erstellung noch im Garantiefall, die deshalb anfallen, weil Produkte unzugänglich sind (z.B. hinter/in Wänden). Kosten für Handwerker (Gipser, Maler, Schreiner, …) sind vom Kunden zu tragen.Gewährleistung auf Dienstleistungen
Zusätzlich zur Haftung unter Punkt «Neudefekte» haftet der Verkäufer für versteckte und offensichtliche Mängel an der von ihr geleisteten Arbeit. Offensichtliche Mängel müssen bei Arbeitsende beanstandet werden. Ist die Abnahme nicht möglich (Abwesenheit des Kunden), dann gilt die Frist von einer Woche. Versteckte Mängel muss der Kunde innerhalb von zwei Monaten melden. Selbstverständlich behebt der Verkäufer auch später gemeldete Mängel, entscheidet jedoch selbst über die Anwendung von Kulanz. Wie schon unter Punkt «Haftpflicht» beschrieben, übernimmt der Verkäufer keine Aus- und Einbaukosten, die wegen Unzugänglichkeit entstehen.Dead on Arrival
Ein Dead on Arrival Fall liegt vor, wenn gelieferte Ware direkt nach Erhalt einen Fehler aufweist. Es gelten die Fristen des Herstellers. Nicht jeder Hersteller bietet eine solche Leistung. Die dead on arrival Regelung bietet folgende Leistungen- Der Verkäufer übernimmt die Einsendekosten an die Reparaturstelle, die Reparaturstelle die Rücksendekosten zum Kunden.
- Die meisten Hersteller, Importeure oder Distributoren bieten einen Sofortumtausch anstatt einer Raparatur an.
- Wenn der Lieferumfang nicht dem Zustand bei der ursprünglichen Lieferung entspricht.
- Wenn die Originalverpackung fehlt.
- Wenn die Ware nicht an einen anderen Ort als die vom Verkäufer bestimmte Servicestelle gesandt wird.
- Wenn der Defekt nicht unmittelbar per Email beim Verkäufer reklamiert wird.
- Wenn es kein Garantiefall wäre bzw die Garantiebedingungen nicht erfüllt sind zb bei unsachgemässer Handhabung oder Bedienungsfehlern.
- Bei Bestellungen aus dem Ausland.
- Wenn der Kunde keine Kopie des Kaufbeleges beilegt.
- Wenn der Kunde keine Reklamation beilegt mit folgenden Forderungen: Bearbeitung als DOA. Austausch erwünscht. Rücksendung direkt an die Kundenadresse Adresse. Fehlerbeschreibung.
Transportschäden
Ein Transportschaden liegt vor:- Wenn ein Paket äusserliche Schäden aufweist und dieser Umstand direkt bei Erhalt dem Ueberbringer der Ware schriftlich bestätigt wird. Manche Transportunternehmen akzeptieren auch eine spätere Anmeldung innert einer gewissen Frist.
- Wenn das Gerät beschädigt ist, jedoch die Verpackung nicht und dieser Umstand unverzüglich gemeldet wurde. Auch hier gilt die Frist des jeweiligen Transporteurs.
Beim Kauf, Falschlieferung, DOA und Vor-Ort-Garantieverlängerung des Verkäufers haftet der der Verkäufer für Transportschäden in letzter Instanz. Der Verkäufer kann unter folgenden Umständen die Haftung ablehnen:
- Wenn der Schaden nicht fristgemäss und gemäss den Bedinungen des Transporteurs gemeldet wurde.
- Wenn der Kunde äusserlich defekte Ware vorbehaltslos entgegengenommen hat.
- Wenn die Ware nicht an die vom Händler angegebene Servicestelle geschickt wurde.
- Wenn die Ware vom Kunden ungenügend verpackt wurde. Auch wenn der Schaden erst auf einem Weiter- oder Rücktransport entsteht.
- Wenn die Ware nicht in Originalverpackung versandt oder in unserem Ladengeschäft abgegeben wurde.
- Bei Transporten ins und aus dem Ausland.
- Die maximale Versicherungssumme beträgt CHF 10000 pro Destination und Sendetag.
Transportverlust
Sollte Ihre Ware auf dem Transportweg verloren gehen, dann muss der Empfänger den Nichterhalt innerhalb nützlicher Frist beim entsprechenden Transporteur sowie dem Verkäufer reklamieren. Es gelten die selben Bedingungen und Ausschlüsse wie bei Transportschäden.Sendungen, die nicht gegen Unterschrift zugestellt werden (ohne "Signature") gelten als zugestellt, wenn der Transporteur die Ware ausgehändigt hat. Dies kann bei einem Mitbewohner, Mitarbeiter oder sogar beim Nachbarn sein. Der Verkäufer ist hier keinen weiteren Nachweis schuldig. Falls die Ware gegen Unterschrift zugestellt wurde, weist der Verkäufer nach, dass die Ware zumindest an der richtigen Haustüre abgegeben wurde.
Falschlieferungen
Wir bitten um sofortige Reklamation. Der Kunde sendet die Ware an die vom Verkäufer angegebene Adresse per "PostPac Priority Signature" am selben oder spätestens am Folgetag. Er kann den Weiterversand mit der Postquittung und der Versandverfolgungsnummer nachweisen. Er verlangt vom Verkäufer eine Gutschrift für diese Kosten. Wir entschädigen zusätzlich fünf Franken. Zeitgleich verlangt der Kunde mit dem rosa Sparschwein in der Bestellung die Rückerstattung. Wir bitten alle Parteien, diesen Ablauf nicht zu verzögern.Reparaturen
Falls die Herstellergarantie nicht mehr gültig ist, kommt eine kostenpflichtige Reparatur in Frage. Folgendes ist zu beachten:- Der Kunde kann die Reparaturstelle oder den Verkäufer mit der Reparatur beauftragen.
- Der Verkäufer rechnet seine Kosten in den Reparaturpreis mit ein.
- Es gelten die Bedingungen der Reparaturstelle.
- Der Kostenvoranschlag kostet zwischen 100 bis 200 Franken. Diese Kosten sind zu bezahlen, falls die Reparatur abgelehnt wird.
- Alle Transportspesen sind zu Lasten des Kunden.
- Ohne Originalverpackung und ohne Überverpackung kommt möglicherweise der Abholservice der Firma sertronics in Frage.
- Produkte älter als vier Jahre, sind häufig irreparabel, da keine Ersatzteile mehr vorhanden.
- Eine Bagatellreparatur kostet in der Schweiz immer 200 Franken oder mehr.
- Produkte günstiger als 500 Franken lohnen sich meistens nicht zu reparieren.
- Eine schriftliche Fehlerbeschreibung muss beiligen. Der Fehler muss nachvollziehbar sein.